5G-Frequenzvergabe auf Wettbewerb ausrichten

26. Sep 2022

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Die Familie hat sich längst auseinandergelebt. So muss man es sagen, wenn wir die Worte von BNetzA-Präsident Klaus Müller – „Wettbewerb und faire Marktbedingungen sind die Schwestern des Verbraucherschutzes“ – auf den deutschen Mobilfunkmarkt runterbrechen.

Vor über 25 Jahren hat Wolfgang Bötsch als letzter Bundesminister für Post und Telekommunikation das Ende der Telekom als Monopolist auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt vorbereitet. Behäbigkeit, Ineffizienzen und Innovationslosigkeit zeichneten das Staatsunternehmen Mitte der 90er aus. Die Politik vermutete, dass die Telekom nach der Öffnung des deutschen Telekommunikationsmarktes ausländischen Anbietern im direkten Wettbewerb weit unterlegen wäre. Die Privatisierung folgte. Die Telekom wurde Altlasten los. Und sie behauptete sich auf einem wettbewerbsintensiven Markt neben zahlreichen Wettbewerbern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wurde Telekommunikation günstiger, kundenorientierter und die Angebotsvielfalt stieg.

All das kennen deutsche Kundinnen und Kunden seit Jahren nicht mehr. Seit der LTE-Frequenzvergabe werden die Mobilfunknetzbetreiber durch unzureichende Regulierung geboostert. Und mittlerweile haben sie sich in einem komfortablen Oligopol miteinander arrangiert. Immer mit demselben Ziel: Möglichst wenig Wettbewerb und möglichst wenig Bewegung auf dem Mobilfunkmarkt. Die Leittragenden sind die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher.

Und deswegen wurde Verbraucherschutz auf dem Mobilfunkmarkt über die Jahre immer wichtiger. Das Problem daran: Es wurden bisher nur die Symptome bekämpft, nicht aber die Ursache. Der Wettbewerb im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher liegt weiterhin brach.

Es lohnt sich ein Blick auf internationale Telekommunikationsmärkte: Was funktioniert dort besser? Warum sind Mobilfunkangebote auf vergleichbaren Märkten deutlich günstiger? Warum ist die Kundenzufriedenheit im Ausland höher? Die Antwort lautet immer: Wettbewerb durch diskriminierungsfreien Zugang.

Mobilfunknetzbetreiber sind dort verpflichtet, ihre Netze zu öffnen. Open Access, diskriminierungsfreie Zugangsverpflichtung, Diensteanbieterverpflichtung – alles Wortkonstrukte, die das gleiche meinen: höhere Angebotsvielfalt, geringere Kosten. Höhere Auslastungen der Netze, geringere Ineffizienzen. Höhere Kundenzufriedenheit, weniger oligopolistische Marktstrukturen.

Deutschland braucht mehr Wettbewerb. Deutschland braucht eine konsequente Regulierung des Mobilfunkmarktes im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der anstehenden 5G-Frequenzvergabe. Deutschland braucht eine demokratisierende Diensteanbieterverpflichtung für 5G. Denn nur so werden wir als Gesellschaft von jung bis alt und von arm bis reich gemeinsam in ein digitales Zeitalter starten können. In diese Richtung haben wir zu denken und in diese Richtung haben wir die anstehende 5G-Frequenzvergabe auszurichten, damit unter fairen Marktbedingungen Wettbewerb und Verbraucherschutz wieder zusammenfinden.

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