Wettbewerb und faire Marktbedingungen auf dem deutschen Mobilfunkmarkt

17. Okt 2022

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Der nationale Mobilfunkmarkt in Deutschland wird derzeit von den drei etablierten Mobilfunknetzbetreibern Telekom Deutschland, Vodafone und Telefónica O2 dominiert. Neben den Netzbetreibern sind auf dem deutschen Markt Diensteanbieter vertreten, die entweder kein eigenes Netz oder lediglich ein Kernnetz haben und auf Vorleistungen der Netzbetreiber angewiesen sind. Die beiden großen Anbieter in diesem Marktsegment sind 1&1 und freenet. Gemeinsam erzielen sie im Jahr 2021 etwa 16 Prozent der Serviceumsätze im deutschen Mobilfunkmarkt.[1]

Wettbewerbsparameter im Mobilfunk sind neben der Netzabdeckung und der Netzqualität vor allem die Preise. Studien zeigen, dass die Endkundenpreise auf dem deutschen Mobilfunkmarkt im internationalen Vergleich eher im Mittelfeld liegen und dass für die Intensität des Preiswettbewerbs vor allem die Diensteanbieter eine wichtige Rolle spielen.[2] Gründe für den weniger stark ausgeprägten Wettbewerb zwischen den etablierten Netzbetreibern sind, dass sie über vergleichbare Marktanteile und Geschäftsmodelle verfügen. Zudem begegnen sie sich in dieser Konstellation auch auf anderen nationalen Telekommunikationsmärkten in Europa. Einiges spricht dafür, dass diese Konstellation die Wettbewerbsintensität zwischen den Netzbetreibern schwächt.[3] Noch nicht absehbar ist, ob sich das durch einen vierten Netzbetreiber ändert. 1&1 besitzt seit 2019 Mobilfunkfrequenzen und baut gegenwärtig sein Netz auf, welches im Jahr 2023 in Betrieb gehen soll. Vor diesem Hintergrund ist die Sicherung des Wettbewerbs, der von Diensteanbietern ausgeht, von besonderer Bedeutung.

Um auf dem Endkundenmarkt für Mobilfunkdienste bestehen zu können, benötigen Dienstanbieter Zugang zu Vorleistungen der Netzbetreiber zu angemessenen Bedingungen. Voraussetzung dafür ist ein funktionsfähiger Vorleistungsmarkt. Ist der nicht vorhanden, sollte der Zugang zu Vorleistungen über Auflagen für Netzbetreiber sichergestellt werden.

Vieles deutet darauf hin, dass der Markt für Vorleistungen zur Erbringung von Mobilfunkdiensten in Deutschland ohne Auflagen nicht vollständig funktionsfähig ist.[4] Die bisherigen Erfahrungen bestätigen das. Bei der Frequenzauktion 2015 (LTE) gab es keine Diensteanbieterverpflichtung. In der Folge kam es teilweise über längere Zeiträume zu keinen freiwilligen Vereinbarungen über den Zugang von Dienstanbietern zum 4G-Netz. Bei der Vergabe der 5G-Frequenzen im Jahr 2019 hat die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern ein Verhandlungsgebot auferlegt. Es beinhaltet zwar eine Pflicht für Netzbetreiber zur Aufnahme von Verhandlungen mit Dienstanbietern, stellt aber keinen Anspruch auf einen erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen dar. Auch auf dieser Grundlage sind Verhandlungen mit den Netzbetreibern, wie die Monopolkommission feststellt, schwierig und verlaufen teilweise erfolglos.[5]

Insoweit ist derzeit nicht klar erkennbar, dass bei einem nicht oder schlecht funktionierenden Markt für den Zugang zu Vorleistungen für das Angebot von Mobilfunkdiensten ein Verhandlungsgebot ausreicht, um eine nachhaltige Schädigung des Dienstewettbewerbs zu verhindern. Sollten weiterhin positive Erfahrungen mit dem Verhandlungsgebot ausbleiben, empfiehlt die Monopolkommission zu prüfen, ob bei der nächsten Frequenzvergabe den MNOs eine Diensteanbieterverpflichtung gemäß § 105 TKG auferlegt werden sollte.[6]

Verweise

[1] VATM DIALOG CONSULT / VATM, 23. TK-Marktanalyse Deutschland 2021, S. 23.

[2] tarifica/bitkom, Mobilfunkpreise in den Industrienationen – eine Bestandsaufnahme, 2022.

[3] Monopolkommission, Telekommunikation 2021: Wettbewerb im Umbruch, Baden-Baden 2022, S. Tz. 139.

[4] Ebenda Tz. 138 f.

[5] Ebenda.

[6] Ebenda, Tz. 141.

Dieser Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Verfassers wieder, die nicht mit der Auffassung der Monopolkommission übereinstimmen muss.

Zum Autor

Dr. Klaus Holthoff-Frank ist seit 2012 Generalsekretär der Monopolkommission. Vor seiner Berufung war er im Stab der Monopolkommission als Senior Economist für eine Reihe wettbewerbs- und regulierungspolitischer Themen verantwortlich. Herr Holthoff-Frank hat in Berlin und Siegen Volkswirtschaftslehre studiert und war nach dem Examen wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Siegen. Dort wurde er mit einer Arbeit zur FuE-Politik promoviert.

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